Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße gehören zu den häufigsten Bußgeldtatbeständen. Gerade weil die Messtechnik komplex ist, lohnt sich oft ein genauer Blick auf das eingesetzte Verfahren.
Gängige Messverfahren
Zum Einsatz kommen unter anderem Radar- und Lasermessgeräte, Lichtschrankenanlagen sowie Rotlichtüberwachungsanlagen mit ein oder zwei Kameras. Jedes Verfahren hat eigene technische Voraussetzungen, die für eine ordnungsgemäße Messung eingehalten werden müssen.
Häufige Fehlerquellen
Mögliche Fehlerquellen liegen unter anderem in einer fehlenden oder abgelaufenen Kalibrierung, einer fehlerhaften Aufstellung oder Ausrichtung des Messgeräts, Problemen bei der Zuordnung von Fahrzeug und Fahrer auf dem Messfoto oder unvollständigen Wartungsnachweisen. Ob im konkreten Fall ein relevanter Fehler vorliegt, lässt sich erst nach Auswertung der vollständigen Messunterlagen beurteilen.
Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsmessung
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird üblicherweise ein Toleranzwert abgezogen, um Messungenauigkeiten des jeweiligen Verfahrens auszugleichen. Höhe und Berechnung dieses Abzugs richten sich nach dem verwendeten Messsystem und sollten im Einzelfall anhand des Messprotokolls nachvollzogen werden.
Beweise sichern
- Blitzerfoto bzw. Messfoto aus dem Bescheid
- Bußgeldbescheid mit Angaben zum Messverfahren
- Eigene Erinnerung an Ort, Fahrzeug und mögliche weitere Fahrer
- Ggf. Fotos der Örtlichkeit und Beschilderung
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Häufige Fragen
Lohnt sich eine Überprüfung der Messung immer?
Nicht in jedem Fall. Ob eine Überprüfung sinnvoll ist, hängt von Messverfahren, Aktenlage und Höhe des Vorwurfs ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Toleranzabzug und Messfehler?
Der Toleranzabzug wird bei jeder Messung standardmäßig berücksichtigt. Ein Messfehler geht darüber hinaus und betrifft Mängel im Messvorgang selbst, etwa bei Kalibrierung oder Aufstellung.
Kann ich das Messfoto selbst einsehen?
Das Messfoto liegt der Bußgeldbehörde bzw. der Akte bei und kann im Rahmen der Akteneinsicht eingesehen werden.