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Bußgeld & Verkehrsordnungswidrigkeiten · Witten

Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt handeln, bevor die Einspruchsfrist läuft.

Ob Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg: Ein Bußgeldbescheid sollte zeitnah geprüft werden. Die Einspruchsfrist ist in der Regel kurz bemessen – eine frühzeitige rechtliche Einschätzung schafft Klarheit über die Erfolgsaussichten.

Bevor die Frist läuft

Vom Bescheid zur Entscheidung.

Wer zu spät reagiert, verliert die Möglichkeit zum Einspruch. Eine strukturierte Prüfung innerhalb der laufenden Frist schafft die Grundlage für die weitere Entscheidung.

Bescheid prüfen

Zustelldatum, Vorwurf, Messverfahren und Fristablauf werden erfasst.

Akteneinsicht nehmen

Messprotokoll, Rohmessdaten und Kalibrierung werden angefordert und ausgewertet.

Fristgerecht handeln

Einspruch, Stellungnahme oder Antrag – je nach Sachlage innerhalb der laufenden Frist.

Erster Schritt

Schildern Sie kurz, worum es geht.

Für eine erste Einschätzung genügen der Vorwurf, das Zustelldatum des Bescheids und – falls vorhanden – ein Foto der Messung. Bitte beachten Sie: Durch die Kontaktaufnahme allein kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

E-Mail schreiben
Telefon02302 2778680KanzleiRudolf-König-Straße 8
58453 Witten